Wer sein Velo rund um das Landemuseum nicht auf den abseits liegenden Veloparkplätzen abstellt, riskiert eine Busse von maximal 2000 Franken.
Frage ans Landesmuseum: «Wie kommen Sie auf die hohe Summe von Fr. 2000.- für ein falsch parkiertes Velo?». Grund: wer um den mit Steinplatten beklebten Betonbau schlendert, sieht hin und wieder ein Velo mit einem plastifizierten Zettel daran. Weiter hinten in Richtung Limmat hat’s dann einen grösseren Veloparkplatz, der aber gefühlt 300 Meter vom Eingang entfernt ist. Erster Gedanke: Fehlplanung! Besonders jetzt, wo es eine tolle Ausstellung übers Velofahren hat im Museum.
Aber egal. Laut dem Landesmuseum geht’s darum, dass die Zugänge stets frei bleiben für die Feuerwehr und Sanität. Für die Durchsetzung des Fahr- und Parkverbots gibt es einen richterlichen Beschluss. «Dieser sieht eine Busse bis zu 2000 Franken vor (der Maximalbetrag ist in Artikel 258 der Zivilprozessordnung, ZPO, so festgelegt). Für eine Busse müsste die betreffende Person bei der Polizei gemeldet werden, welche die Busse dann ausstellen würde», so ein Sprecher. Aus Kulanz erhebe das Landesmuseum bei falsch parkierten Motor- oder Elektrofahrzeugen aber lediglich eine Umtriebsentschädigung von 40 Franken. «Bei falsch parkierten Velos belassen wir es bei der Befestigung eines Hinweises, wie Sie ihn fotografiert haben». Wegen falsch parkierten Velos sei noch nie eine Busse oder Umtriebsentschädigung erhoben worden. Immerhin. Und der irritierende Zusatz auf dem Schildli, dass es sich beim Landesmuseum um Privatgrund handelt? – «Ja, das Grundstück des Landesmuseums ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gilt somit rechtlich als Privatgrund», so die Antwort.
Komisch. Für Otto Normalverbraucher galt bisher, dass staatliche Institutionen Allgemeingut sind. Laut der Geschäftsordnung des Landesmuseums untersteht das Haus «der Aufsicht des Bundesrats, der seine Aufsichtsfunktion insbesondere durch die Wahl des Museumsrats, die Genehmigung des Geschäftsberichts sowie durch die Entlastung des Museumsrats ausübt». Vielleicht könnten Berset & Co. auch mal einen Blick auf willkürlich verteilte Drohzettel werfen.
Nachtrag: Das Landes- oder aktuell Nationalmuseum ist nach dem Artikel nochmals über die Bücher gegangen. Man werde die Schildchen umformulieren, damit sie nicht gar so hart tönen, heisst es.